AGB

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  1. Allgemein

Die Ballettschule Brenner ist ordentliches Mitglied des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e.V. Der Berufsverband steht für die Sicherstellung von fachlich und pädagogisch hochwertigem Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung im unterrichtenden Fach voraus. Die Ballettschule Brenner übernimmt die qualifizierte fachliche und methodische Ausbildung der Schülerin/des Schülers im Rahmen des vertraglichen Unterrichtsverhältnisses. Ziel des Unterrichts ist es, Tanz als Kunstform aufführen zu können, sei es als Laie, sei es für Teilnehmer*innen, die sich eine Perspektive für Berufe mit tänzerischem Bezug offenhalten wollen. Für Erwachsene ist der Unterricht so strukturiert, dass er auch für Fort-, Weiterbildungs- und Umschulungszwecke mit tänzerischem Bezug geeignet ist. Der pädagogische Erfolg setzt eine kontinuierliche Ausbildung voraus. Deswegen sollte das Unterrichtsverhältnis längerfristig angelegt sein, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung. Vertragsbeendigungen innerhalb eines Unterrichtsjahres sollten deshalb vermieden werden.

  1. Unterrichtsgegenstand
    • Der Unterricht wird als Gruppenunterricht erteilt und findet ab einer dauerhaften Mindestteilnehmerzahl von 6 SchülerInnen statt. Ab einer Anwesenheit von mind. 4 SchülerInnen wird der Unterricht abgehalten. Änderungen der Unterrichtsform, und/oder Dauer einer Unterrichtseinheit sind der Ballettschule Brenner vorbehalten.

                                                                            

  • Der Unterricht findet als Präsenzunterricht statt.

                                  

  • Wenn Präsenzunterricht unmöglich oder unzumutbar erschwert ist (z.B. in Folge von Brandschäden, Überschwemmungen, Stromausfällen, Pandemien, Epidemien), findet der Unterricht Online am vereinbarten Tag zu vereinbarten Uhrzeit statt. Es besteht Einigkeit über die Verwendung des Videokonferenzdienstes (Tool) Zoom.
  1. Verträge, Unterrichtsjahr, Unterrichtseinheiten
    • Mit dieser Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Anmeldung zu einem Unterricht ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.

 

  • Die Verträge sind unbefristete Verträge und verlängern sich automatisch um eine Laufzeit von 3 Monaten, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Monatsbeiträge bleiben gleich. Der Vertrag beginnt immer zum 01. eines Monats. Bereits besuchte Unterrichtsstunden des Vormonats (ausgenommen Schnupperstunden) werden bei der ersten Abbuchung mit eingezogen.

3.3     Das Unterrichtsjahr entspricht dem Schuljahr und besteht aus 2 Halbjahren.       Das erste Halbjahr geht von September bis Februar, das zweite Halbjahr von März bis August.

3.4     Der Vertragspartner hat Anspruch auf

  • 35 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 1 Jahr (12 Monate)
  • 16 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten
  • 8 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 3 Monaten

3.5     Für jeden weiteren Unterricht reduziert sich die Unterrichtsgebühr wie folgt:

  • bei einem 45 Minuten Kurs um 5 €
  • bei einem 60 Minuten Kurs um 8 €
  • bei einem 90 Minuten Kurs um 10 €

3.6     Familien bekommen für die 2. Person 10 € Ermäßigung auf den zweiten Kurs, für die 3. Person 15 € Ermäßigung und für die 4 Person 20 € Ermäßigung. Die Ermäßigung gilt nur solange die Personen einen gültigen Vertrag haben.

3.7     BallettschülerInnen erhalten auf die Kurse der Tanzschule Brenner 20% Rabatt, auf die Fitnesskurse bekommen Sie ebenfalls 20% Rabatt, wenn diese nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

3.8     Bei einer Ab – und Wiederanmeldung innerhalb eines Unterrichtsjahres fällt ein einmaliger Verwaltungskostenbetrag in Höhe von 20 € an.

3.9 Bei Jahresverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach den Sommerferien sich der Schulstundenplan so ändert, dass weder der bisher erteilte Unterricht noch ein andererer Unterrichtstermin der Ballettschule Brenner wahrgenommen werden kann. Hiefür ist ein Nachweis erforderlich.

  1. Zahlungsmodus/Fälligkeit

4.1     Die Unterrichtsbeiträge sind Monatsabschläge auf das Jahresentgelt, d.h. der Beitrag entspricht einer monatlichen Zahlung einer Jahressumme. Es werden also keine Ferien durchbezahlt, sondern alle Unterrichtseinheiten in 12 Monatsabschlägen berechnet. Ausfallzeiten, wie Ferien sind im Jahresbeitrag bereits berücksichtigt.

4.2     Das Unterrichtsentgelt ist in monatlichen Raten zu entrichten und wird per Lastschrift eingezogen. Die monatliche Rate wird für den Unterrichtszeitraum im Voraus entrichtet und ist am 1. Banktag fällig.

4.3     Die Parteien sind sich einig, dass nach einer Dauer des Vertragsverhältnisses von mindestens 4 Monaten eine Erhöhung des vereinbarten Unterrichtsentgeltes durch die Ballettschule Brenner möglich ist. Die Erhöhung muss VertragspartnerIn mindestens 10 Wochen vor dem Erhöhungstermin in Textform mitgeteilt werden, um das Recht ausüben zu können, den Unterrichtsvertrag unter Berücksichtigung einer Frist von 1 Monat zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung kündigen zu können. Macht VertragspartnerIn vom Recht der Kündigung keinen Gebrauch, gilt die Erhöhung der Unterrichtsgebühr ab dem Erhöhungszeitpunkt als genehmigt, sofern SchülerIn den Unterricht annimmt.

 

  1. Vertragsbeendigung

5.1     Zur Wirksamkeit einer Kündigung genügt die Textform, Empfohlen wird die Schriftform, um Missbrauch auszuschließen.

5.2     Jede Vertragspartei kann den Unterrichtsvertrag aus wichtigen Gründen kündigen (§ 626 BGB) Diese ist der anderen Vertragspartei innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis mitzuteilen, auf das die Kündigung gestützt wird. Die außer- ordentliche Kündigung ist zu begründen.

5.3     Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

Bsp.: 3 Monatsvertrag:  Beginn 01.Februar – Kündigung zum 15. März – Vertragsende zum 31 April.

Bsp.: Jahresvertrag: Beginn 01. Februar – Kündigung zum 15 Dez. – Vertragsende 31. Januar.

5.4 . Nach zweijähriger stillschweigender Verlängerung ist der Unterrichtsvertrag beiderseits jederzeit mit Monatsfrist kündbar. 

  1. Feiertage, Ferien

Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schule im Landkreis Heilbronn. Unterricht, der auf Feiertage fällt, kann von der SchülerInnen in der Feiertagswoche in einer von der Ballettschule Brenner bekanntgebenden Stunde besucht werden.

  1. Unterrichtsaufall

Bei Verhinderung der Lehrkraft vereinbaren die Vertragsparteien grundsätzlich einen Ersatztermin, so fern, durch den Ausfall die garantierte Zahl der Unterrichtseinheiten unterschritten würde. VertragspartnerIn darf Angebote zur Nachholung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Als Nachholtermin kommen auch Wochenendtage und/oder Ferientage in Frage. Der Unterricht kann auch von einer anderen Lehrkraft übernommen werden.

  1. SchülerIn/VertragspartnerIn

Erscheint SchülerIn nicht zum vereinbarten Unterricht, kommt sie/er in Annahmeverzug. Für VertragspartnerIn besteht die Pflicht, der Ballettschule Brenner unaufgefordert und unverzüglich über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht). Kommt VertragspartnerIn der Aufklärungspflicht schuldhaft nicht nach oder hat das Nichterscheinen von SchülerIn zum Unterricht zu vertreten, so kann die leistungsfähige und leistungsbereite Ballettschule Brenner die vereinbarte Vergütung verlangen. VertragspartnerIn bleibt es dann unbenommen nachzuweisen, dass ein Vergütungsfall in der geltenden gemachten Höhe nicht oder niedriger angefallen ist. Ein Nachholen einer versäumten Stunde ist nicht möglich.

  1. Elektronische Datenverarbeitung

Die Ballettschule Brenner erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgabe benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgabe verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wir die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeit-punk der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der Ballettschule verwiesen, die im Internet unter www.ballettschule-brenner.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitung etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (mind. 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Daten-schutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung.

  • Haftung

10.1   Die Unterrichtsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Lehrkraft übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, sowie für Unfälle jeglicher Art während und nach dem Unterricht gegenüber Kursteilnehmern und Dritten.

10.2   Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Ballettschule Brenner und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

12. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Unterrichtsvertrag mit enthaltenen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Änderungen der persönlichen Daten sind der Lehrkraft mitzuteilen.

 

13. Änderungen der AGBs sind der Ballettschule Brenner vorbehalten.